Belegausgabepflicht: Digitale Alternativen warten auf den Einsatz.

von Stephan Lamprecht am 18.Dezember 2019 in Highlight, News

Digitale Bons auf dem Smartphone würden Papier sparen und so die Umwelt schonen. (Foto: ©Kzenon – stock.adobe.com)

Aktuell schlagen die Wellen rund um die Belegausgabepflicht der neuen Kassenverordnung ordentlich hoch. Gegen diese „Bonpflicht“ sprächen insbesondere Umweltaspekte und bürokratischer Aufwand. Beim öffentlichen Schlagabtausch wird gern so getan, als gäbe es zu den (umweltschädlichen) Kassenzetteln gar keine Alternative. Doch dem ist nicht so.

Das Argument des Umweltschutzes erhält angesichts der Klimakrise öffentlich natürlich viel Aufmerksamkeit. Es stellt sich bloß die Frage, ob die Argumentation nicht in erster Linie den Blick darauf verstellen soll, dass der Handel möglicherweise viel zu lange gezögert hat, sich intensiv mit der Umsetzung der Kassenverordnung auseinanderzusetzen. Denn die Bonpflicht ist ja nur ein Teil des gesamten Konstrukts.

Wie man das Thema Umwelt und Kassenzettel auch angehen kann, zeigt Rewe. Bereits jetzt gibt es den mit dem „Bon auf Wunsch“ die Option, Papier zu sparen. Nur wenn der Kunde an der Kasse dies will, wird ein Bon gedruckt. Ab Januar 2020 muss indes der Kunde einen Beleg erhalten, egal, ob er ihn wünscht. Und auch hierauf hat Rewe eine Antwort. Derzeit werden die Kassensysteme auf den eBon umgerüstet. Zur Teilnahme am REWE eBon kann sich jeder Kunde mit einem Rewe-Kundenkonto und einer Payback-Karte anmelden. Scannt der Kunde seine Payback-Karte erhält er seinen Bon als PDF-Datei per E-Mail.

Das Kassengesetz sieht eine solche digitale Alternative ausdrücklich vor. Soll der Bon indes per E-Mail zugestellt werden, müsste der Kunde seine Mailadresse erst einmal angeben und sich nach der DSGVO auch damit einverstanden erklären, den Bon auf diesem Weg zu erhalten. Mit dem Konstrukt über Payback löst Rewe sehr elegant dieses Problem.

Einen anderen Weg geht das Unternehmen ROQQIO mit seiner „BuyBye App“. Die Firma setzt auf den digitalen Einkaufsbegleiter schlechthin: das Smartphone. In der App werden alle Belege digital abgelegt. Dabei ist die Anwendung nicht einfach nur ein Wallet für Kassenzettel. Mit der App können die Kunden Produkte im Markt direkt scannen, um sie in einem digitalen Warenkorb zu erfassen. Der kann bargeldlos bezahlt werden. Dazu genügt es, am Ende des Einkaufs einen entsprechenden Code an der Kasse vorzuzeigen, der dann vom Händler gescannt wird.

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Auch die Kollegen von t3n haben in einem Bericht einmal Anbieter zusammengestellt, die sich über Aufträge aus dem Handel für digitale Bons freuen würden. Da der Handel durch den digitalen Bon, ja jede Menge Papier spart, dürfte es so wieder freie Budgets geben. Technische Alternativen zum Kassenzettel gäbe es.

Nachtrag vom 20.12.: Wir haben das Thema auch noch in diesem Artikel vertieft: Einfach ungerecht – die neue Bonpflicht gilt nicht für offene Kassen.

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