Guerilla-Marketing: Philadelphia vs. Nutella, Hornbach vs. OBI und Müller vs. Rossmann
von Florian Treiß am 25.September 2023 in Marketing, News, OfferistaKeine Ahnung, wie es Ihnen geht, aber ich bin ja Fan des Guerilla-Marketings. Eines der coolsten Beispiele, dass mir jemals begegnet ist, war der Case Philadelphia-Schokocreme vs. Nutella. Der damalige Milka-Hersteller Kraft Foods nutzte 2011 die App Barcoo dafür, allen Kund*innen, die mit der App den Strichcode auf einem Nutella-Glas abscannten, Werbung für die damals neue Schokocreme seiner Marken Philadelphia und Milka anzuzeigen. Wie das damals aussah, zeigt dieses Bild aus einer Präsentation von Barcoo-Gründer Benjamin Thym:
Ein weiteres Beispiel aus dem Guerilla-Marketing ist beispielsweise, wenn eine Baumarktkette in Nähe der Filiale eines Wettbewerbers dafür wirbt, stattdessen beim anderen Baumarkt einzukaufen. So habe ich hier in Leipzig zuletzt Außenwerbung von Hornbach nahe einem OBI gesehen, während Hagebau in der Nähe von Hornbach auf seine nur wenige Minuten entfernte Filiale hinweist.
Müller nimmt sogar Konkurrenz-Coupons
Seit einigen Jahren nun freue ich mich immer wieder darüber, dass mich meine Schwiegermutter mit Rabatt-Coupons von Rossmann versorgt. Was das mit Guerilla-Marketing zu tun hat? Erstmal gar nichts. Aber nun werfe man den Rossmann-Rivalen Müller in den Ring – und siehe da: Müller akzeptiert die 10-Prozent-Rabattgutscheine von Rossmann sowie auch von Douglas und dm. Daher nutze ich die Papier-Coupons von Rossmann seit Jahren lieber bei Müller als bei Rossmann, während ich bei Rossmann jeden Monat nochmal zwei solcher Coupons digital in der App erhalte. Und ausgerechnet die digitalen Coupons von Rossmann gelten bei Müller nicht. Auch wenn das merkwürdig erscheinen mag: Der Bundesgerichtshof hat bereits 2016 entschieden, dass diese Praxis rechtens ist.
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