Lauschangriff bei Walmart, Hausroboter von Amazon – was Patente verraten.

von Stephan Lamprecht am 20.März 2019 in News

Geht es nach Amazon, holen kleine autonome Roboter die Bestellungen ins Haus. (Grafik: Amazon)

Ein Blick in die Patentunterlagen der großen Player lohnt sich. Denn Sie geben häufig Aufschluss über neue Geschäftsstrategien oder Technik-Installationen. Natürlich wird nicht jedes Patent dann auch in der Praxis umgesetzt. Die aktuellen Einreichungen von Amazon, eBay und Walmart sind jedenfalls auf unser Interesse gestoßen.

Der Ansatz des Patents von Walmart ist schnell erklärt. Demnach will sich das Unternehmen einen Mechanismus sichern, der auf Geräusche im Laden reagiert. Das können Kassentöne, das Rascheln von Einkaufstaschen oder auch die Interaktionen zwischen Personal und Kunden sein. Laut des Patents soll es in erster Linie um die Verhinderung von Diebstählen gehen. Im Kern handelt es sich also um eine Überwachungsanlage. Fraglich dürfte die Reaktion der Kunden sein, wenn diesen bewusst wäre, dass sie im Laden belauscht werden.

Amazon widmet sich dagegen einem naheliegenden Problem. Nachdem das Unternehmen ja vor wenigen Wochen seinen eigenen Zustellroboter vorgestellt hat, der indes doch stark den Modellen von Starship ähnelt, stellt sich die Frage, wie die Ware anschließend vom autonomen Fahrzeug zu den Kunden kommt. Natürlich auch per Roboter!

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Diese Roboter wären in der Lage, Informationen über bevorstehende Lieferungen von einem größeren Zustellfahrzeug zu erhalten, um dann die Waren von dort autonom abzuholen. Wenn Sie so wollen, wäre das ein Amazon-Roboter für Wohnanlagen, der dann die Zustellung auf den letzten Metern der letzten Meile übernimmt. Laut Patent geht es Amazon um die Optimierung und Effizienzsteigerung bei der Lieferung. Die Zunahme an Bestellungen würden Schritte notwendig machen, die Liefermethoden zu beschleunigen.

Ebay will sich dagegen „Shop the look“ als Patent sichern.

Ebay dagegen möchte sich „Shop the look“ patentieren lassen. Das Patent beschreibt, wie mittels einer visuellen Suchfunktion zusätzliche Elemente abgerufen werden, die auf Objekte aus dem Foto passen oder diesen ähnlich sind. Die Bilderkennungsfunktion greift dann auf Content zurück, der von externen E-Commerce-Systemen zur Verfügung gestellt wird. Die Zusatzinfos werden dann vom Nutzer entweder durch eine Aktion (Anklicken des Bildes) oder auch auf Basis früheren Verhaltens oder Sehgewohnheiten übermittelt. Im Patent wird auf das Schlafzimmer eines Anwenders und die darin enthaltenen Gegenstände verwiesen.


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