OSS sendet SOS: Europaweite Umsatzsteuervoranmeldung mit Stotterstart.

von Partnerunternehmen am 17.November 2021 in Partnerbeitrag, Trends & Analysen

 

Seit dem 1. Juli 2021 sind Online-Händler, die ihre Ware grenzüberschreitend verkaufen, zur Abgabe der europaweiten Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren hat aber noch in vielen Ländern mit Startschwierigkeiten zu kämpfen, zu denen ebenso Deutschland zählt.

Eigentlich sollte ja vieles einfacher gehen: Mit der Registrierung für die Umsatzsteuervoranmeldung im Heimatland nach dem OSS-Verfahren werden alle Steuern zentral erfasst und in die jeweiligen Bestimmungsländer automatisch abgeführt. Und die Lieferschwellen – also die Bemessungsgrenze, ab der Umsatzsteuer überhaupt erst ins Ausland abgeführt werden muss – werden vereinheitlicht. Damit entfällt ein enormer Verwaltungsaufwand.

OSS mit Anlaufschwierigkeiten

Wer jetzt allerdings denkt, er könne sich bei der Steuererklärung auf einen automatisierten Prozess verlassen, hat die Rechnung leider ohne das deutsche Finanzamt gemacht. Denn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat noch seine liebe Not mit der automatischen Datenerfassung via DATEV oder CSV-Dateiupload. Zumindest aktuell bei der Abgabe für das 3. Quartal 2021. Also heißt es noch einmal: Bleistift spitzen, wir machen unsere Steuererklärung manuell!

Aber keine Angst. Erstens hat das BZSt zugesagt, dass eine automatisierte Abgabe ab Ende November möglich sein wird. Und zweitens stellt selbst die manuelle Einreichung immer noch eine erhebliche Erleichterung gegenüber vorher dar.

Die Anmeldung

Melde dich in dem Portal „Mein BOP“ an und registriere dich mit deinem Elster-Zertifikat auf der Startseite, bei der du dich auch für das OSS-Verfahren angemeldet hast. Das Formular ist seit dem 1. Oktober 2021 verfügbar.

Auf der rechten Seite in der Maske findest du unter „Alle Formulare“ auch das OSS-Formular in der Rubrik „Steuer International / One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässigen Unternehmer – EU Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“. Das letzte dort aufgelistete Formular betrifft den Besteuerungszeitraum für das 3. Quartal 2021.

Also kurz die Datenschutzerklärung abhaken und schon befindest du dich auf der Startseite zur OSS-Meldung. Nachdem du dort deine USt-Id. und den Besteuerungszeitraum eingegeben hast, kommt die Gretchenfrage: Hast du Umsätze aus Fernverkäufen erzielt? Wenn nein, kannst du hier die sogenannte „Nullerklärung“ abgegeben: Du kreuzt unter den Steuererklärungsoptionen einfach den ersten Punkt an und bist fein raus.

Fernverkäufe angeben

Hast du allerdings Fernverkäufe getätigt, geht es jetzt richtig los. Und zwar zuerst mit dem „Land des Verbrauchs“. Hier müssen die Daten für jedes einzelne Land manuell eingegeben, der Steuersatz (reduzierter oder normaler) eingetragen und das Abgangsland genannt werden. Das „Abgangsland“ meint das Land, aus dem deine Ware verschickt wird.

Digitale Dienstleistungen

Allerdings fallen digitale Dienstleistungen nicht darunter. Lieferst du beispielsweise Software oder E-Books an Privatkunden, gibst du das unter der Rubrik „Digitale Dienstleistungen“ an. Die Trennung sollte aber kein Problem darstellen, da Waren und Dienstleistungen ja ohnehin unterschiedlich besteuert und aufgeführt werden müssen. Die solltest du also ohnehin schon getrennt erfasst haben.

Versand aus dem Inland

Ist auch der Punkt abgehakt, geht es im Formular weiter nach unten, um die Frage nach dem Lagerort der Ware zu beantworten. Befindet der sich in Deutschland, scrollst du bis zur Maske „Steuerbeträge für bisher erfasste Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen“. Hier wird der Steuertyp (normal / reduziert), der Steuersatz in Prozent sowie der Nettobetrag eingetragen.

Versand aus dem Ausland

Erfolgt der Versand allerdings aus dem Ausland, muss das auch entsprechend deklariert werden. Davon könnten beispielsweise Amazon-Händler betroffen sein, die am Programm „Fullfillment by Amazon“ teilnehmen. Denn dort – wie auch bei anderen Marktplätzen – ist es durchaus üblich, dass zu Zwecken der logistischen Optimierung Warengruppen zentral an Lagerorte im Ausland auch ohne Zutun des Händlers verschoben werden. Die steuerliche Registrierung im Land der Lagerung obliegt aber weiterhin dem jeweiligen Händler als Eigentümer der Ware und nicht beispielsweise Amazon.

Ist das bei dir der Fall, findest du in dem Bereich „Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen“ eine entsprechende Maske. Bedenke, dass du in jedem Lagerland trotz des OSS-Verfahrens auch weiterhin eine steuerliche Registrierung vornehmen musst. Diese trägst du unter „Identifikationsmerkmale des Warenlieferers“ ein. Beachte, dass hier bei der Umsatzsteuer-ID (anders als bei der Formularseite für die deutschen Umsätze) das Länderkürzel mit angegeben werden muss. Der Eintrag „Land des Verbrauchs“ erfolgt automatisch; er ergibt sich aus deinen vorherigen Angaben.

Abschließende Kontrolle

Sind alle Stammdaten korrekt eingetragen, geht es zur Maske „Bisher erfasste Warenlieferungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten“. Hier sind analog des Inland-Formulars lediglich noch der Steuertyp, der Steuersatz in Prozent sowie die Steuerbemessungsgrundlage (Umsätze) einzutragen. Diese Angaben sind dann durch den Button „Weitere Daten hinzufügen“ für jedes einzelne Abgangsland der Ware anzugeben.

In einer Gesamtliste findest du dann alle Steuerbeträge nach Ländern alphabetisch geordnet. Hier kannst du alle Angaben noch einmal überprüfen, bevor du sie an das Bundeszentralamt für Steuern abschickst.

Steuern überweisen

Eine Überweisung per SEPA Lastschriftmandat ist allerdings aus unbekannten Gründen nicht möglich. Darum setzt sich auch hier der Gedanke der manuellen Bearbeitung konsequent fort. Die Bankverbindung lautet:

Bundeskasse Trier Sonderkonto EU / UST
Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
BIC Code: MARKDEF1590
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

Etwas komplizierter wird es jetzt ganz am Ende noch einmal unter dem Punkt „Verwendungszweck“. Zumindest bei der allerersten Erklärung nach dem OSS-Verfahren: Denn danach erhältst du ein Kassenzeichen, das du für alle weiteren Überweisungen verwenden musst. Bis es allerdings soweit ist, gibst du den Verwendungszweck wie folgt an: Du bildest eine dreiteilige Referenznummer aus deinem Länderkürzel (z. B. DE), deiner Umsatzsteuer-ID mit Länderkürzel sowie dem Bemessungszeitraum, also Q3.2021 für das dritte Quartal 2021.

Zusammen liest sich das dann so: DE/DE999999999/Q3.2021

Fazit

Mit der europaweiten Umsatzsteuervoranmeldung OSS gehen bei der Steuererklärung für Online-Händler im grenzüberschreitenden Warenverkehr erhebliche Erleichterungen einher. Allerdings hat OSS noch mit einigen Startschwierigkeiten zu kämpfen. Beispielsweise ist die Datenerfassung via DATEV oder csv-Dateiupload noch nicht möglich, sodass die Daten noch manuell eingetragen werden müssen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat aber inzwischen mitgeteilt, dass die automatische Datenerfassung ab November 2021 möglich sein wird.


Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter von Location Insider. Wir liefern darin täglich gegen 11 Uhr business-relevante Hintergründe zur Digitalisierung des Handels.

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.

Artikel teilen