Bonpflicht – der clevere Ansatz von GreenBill.
von Stephan Lamprecht am 30.Januar 2020 in NewsIn Pressemitteilungen, auf Facebook, Twitter und in Blogs verkünden Händler und Gastronomen nach wie vor ihren Unmut über die Bonpflicht aus dem neuen Kassengesetz. Dabei wird viel Energie in Argumentationsketten gesteckt, wieso die Bonpflicht ohnehin überflüssig sei oder unter welchen Voraussetzungen ein Händler auf die Umrüstung des Kassensystems auf eine technische Sicherheitseinrichtung und das Ausdrucken des Kassenzettels verzichten könnte. Dabei ginge es doch ganz einfach, zumindest ist das die Ansicht der Macher von GreenBill.
Wie an dieser Stelle bereits mehrfach geschrieben, erlaubt die Kassensicherungsverordnung ausdrücklich die Ausgabe eines digitalen Bons. Wichtig ist also im Kern, dass überhaupt ein Bon entsteht und dieser dem Kunden ausgehändigt wird. Die Papierform ist nicht vorgeschrieben. Die digitale Übermittlung einer Information, die ohnehin digital vorliegt, ist technisch nicht das Problem. Es geht lediglich um die letzten Zentimeter. Wie kommt der digitale Bon zum Kunden, der vor der Kasse steht? An dieser Problematik hat Greenbill gearbeitet und einen verblüffend einfachen Weg gefunden.
Die Antwort auf die offenen Fragen ist die „GreenBill Box“, an der das Unternehmen seit rund zwei Jahren arbeitet. Das ist ein kleiner Mini-Computer, der an die Kasse (oder das LAN des Händlers) angebunden wird. Das Gerät dient nun dazu, den elektronischen Bon auf einem Tablet zu präsentieren. Der Kunde kann entscheiden, wie er den Beleg erhalten will. Verzichtet er, wurde dennoch nachvollziehbar und digital archiviert ein Kassenzettel erstellt. Der Händler kommt also seiner Verpflichtung nach. Über die Benutzeroberfläche kann der Kunde den Bon auch wie gewohnt ausdrucken lassen, oder er entscheidet sich für die digitale Übermittlung. In diesem Fall scannt er mit seinem Smartphone den angezeigten QR-Code, um sich den Bon als PDF auf sein Gerät zu laden. Oder er gibt seine E-Mail-Adresse ein und erhält dann das PDF in seinem Posteingang.
Eine App muss sich der Kunde nicht herunterladen. Ähnlich einfach gestaltet sich auch der Einsatz auf der Seite des Händlers. Die Box kommt ohne die Installation einer Software auf dem Kassensystem aus. Als cloudbasierte Lösung steht sie unmittelbar nach der Einrichtung zur Verfügung. Die offizielle Markteinführung des Systems soll am 15. Februar sein. Aktuell wird die Box bereits bei Händlern und Gastronomen im Produktivbetrieb getestet.
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